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Neues Gesetz bei Bestellungen über Webseite (Button-Lösung)

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Bernhard:
Hallo zusammen,

ja, das ist mein erster Beitrag im "neuen" Forum - ein ganz großes Dankeschön daß es weitergeht!

Das bringt mich auch zu meiner Frage wegen dem neuen Buttongesetz, hier ein Link zum einlesen: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/06/04/button-loesung-bestellseite/

Für eine kleine Webseite mit 10-15 Artikel lohnt sich keine Shopsoftware anzuschaffen. Ich habe mir ein einfaches Bestellformular im NOF vorgestellt. Ist dies überhaupt noch so zulässig? bzw. wie macht Ihr das?

Danke und viele Grüße, Bernhard

mia:
Wir wollen und dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

Aber, wenn du dir mal die Voraussetzungen, die in deinem Link erwähnt sind, anschaust, dann wirst du ja selbst feststellen, dass es mit einem einfachen, in NOF erstellten Formular nicht getan ist.
Das wird wohl kaum die Kriterien erfüllen, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Da ist dann die Frage, ob eine Abmahnung nicht teurer würde als eine vernünftige Shop-Lösung.

Oder aber du umgehst das dahingehend, dass auf deiner Site eben keine Bestellung stattfindet, sondern nur ein Kontakt mittels eines Kontaktformulars hergestellt wird.
Wie sich daraus ein Verkauf an einen potentiellen Kunden ergibt, bleibt dann dir überlassen.

Gruss
Mia

Bernhard:
Hallo Mia, ja das hab ich irgendwie befürchtet. Das mit dem Kontaktformular ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, das ich dieses einfach "Anfrage" oder "Bestellanfrage" nenne. Müsste doch so gehen, was meinst Du?

Viele Grüße, Bernhard

mia:
Gegen eine Anfrage, in welcher Form auch immer, wird man kaum was einzuwenden haben.
Es kommt ja kein Kauf zustande, sondern wird nur ein Kontakt zur näheren Information hergestellt.

Gruss
Mia

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